I. Geltung der Bedingungen

Allen Vereinbarungen, Leistungen und Angeboten des Verkäufers liegen die nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde. Die Bedingungen werden mit Auftragserteilung anerkannt.

 

II. Vertragsabschluss

Mündliche Nebenabreden sind ungültig. Sie bedürfen stets der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Das Gleiche gilt für zugesicherte Eigenschaften des Kaufgegenstandes.

Wird dem Verkäufer bekannt, dass der Käufer begründete Zahlungsforderungen Dritter ohne rechtfertigenden Grund nicht fristgerecht bezahlt oder dass der Käufer überschuldet ist, so kann der Verkäufer vor Auslieferung der Ware Vorauskasse oder Sicherheitsleistungen in Form einer selbstschuldnerischen unbedingten Bürgschaft einer deutschen Bank verlangen. Leistet der Käufer die Sicherheit in angemessener Frist nicht, so ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche Seitens des Käufers sind in diesem Falle ausgeschlossen.

Unsere Angebote gelten nur für Käufer, welche unsere Waren in ihrer selbständigen beruflichen oder ihrer behördlichen oder dienstlichen Tätigkeit verwenden. Unsere Geschäftsbedingungen gelten nicht für Verbraucher nach § 13 BGB.

 

III. Lieferung

Eine Lieferzeit gilt nur als annähernd vereinbart. Ein fester Liefertermin (Fixgeschäft) ist ausdrücklich schriftlich zu vereinbaren, wobei sich bei Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die trotz zumutbarer Sorgfalt nicht abgewendet werden können, die Lieferzeit angemessen verlängert, falls die Lieferung für den Käufer dann noch brauchbar ist. Die Gründe, welche das Fixgeschäft bedingen, sind im Kaufvertrag ausdrücklich zu bezeichnen. Im Falle des Lieferverzuges muss ansonsten grundsätzlich dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist gesetzt werden, nach deren Ablauf der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt ist. Als angemessen gilt eine Frist von mindestens drei Wochen. Schadenersatz wegen Nichterfüllung beschränkt sich auf Fälle, in welchen der Verkäufer die Gründe dieses Verzuges oder der Nichtlieferung grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat.

 

IV: Abnahme

Verweigert der Käufer die Abnahme des Kaufgegenstandes, so kann der Verkäufer dem Käufer schriftlich eine Nachfrist von 8 Tagen setzen mit der Erklärung, dass er nach Ablauf der Frist die Abnahme ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist kann der Verkäufer auch von dem Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Eine Nachfrist ist entbehrlich, wenn der Käufer die Abnahme ernsthaft und endgültig verweigert. Verlangt der Verkäufer Schadenersatz, so ist dieser grundsätzlich mit einem Pauschalbetrag in Höhe von 15% des Kaufpreises anzusetzen. Dem Käufer wird die Möglichkeit gegeben, einen niedrigeren Schaden des Käufers nachzuweisen. Dem Verkäufer ist die Möglichkeit gegeben, einen höheren Schaden nachzuweisen. Die Rückgabe beanstandeter Lieferungen oder Teilen davon, erfolgt nur nach Rücksprache mit der Verkäufer. Unfrei zurückgesandte Ware wird nicht angenommen.

 

V. Versand- und Zahlungsbedingungen

Sämtliche Preise gelten ab Ort des Verkäufers zuzüglich Mehrwertsteuer. Die Versendung der Ware erfolgt grundsätzlich auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Alle Versandpreise verstehen sich inklusive Transportversicherung. Die Forderungen des Verkäufers sind mangels besonderer Vereinbarung mit der Lieferung der Kaufgegenstände ohne Abzug fällig Zahlungsanweisungen, Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber angenommen. Käufer aus Staaten, die nicht der EU angehören, haben die Mehrwertsteuer als Kaution an den Verkäufer zu zahlen. Nach Vorliegen der ordnungsgemäß abgestempelten Originalausfuhrnachweise wird die Mehrwertsteuer erstattet. Verkäufe an Interessenten aus EU-Staaten können nur nach Vorliegen der amtlich beglaubigten USt-Identifikations-Nummer umsatzsteuerfrei erfolgen. Überweisungs-, Einziehungs- und Diskontspesen gehen zu Lasten des Käufers. Eine Aufrechnung mit Ansprüchen des Käufers ist nur möglich, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Bei einer Überschreitung eines vereinbarten Zahlungstermins kann der Verkäufer, ohne dass es noch einer weiteren Mahnung bedürfte, die beim Verkäufer ortsüblichen Zinssätze der Kreditinstitute, mindestens aber Zinsen zu 5%-Punkten über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank, § 247 BGB, verlangen.

Versandkosten werden mit den verkehrsüblichen Beträgen in Rechnung gestellt, außer seitens des Verkäufers liegt eine bindende Zusage hinsichtlich der Versandkosten bei Vertragsabschluss vor.

Bitte erfahren Sie die konkreten Versandkosten bei uns.

 

VI. Gewährleistung und Haftung

Die Gewährleistungsfrist beträgt, soweit nicht anders vermerkt, 12 Monate. Sie beginnt mit der Abnahme des Kaufgegenstandes. Unbeanstandete Ingebrauchnahme des Kaufgegenstandes steht der Abnahme gleich. Tritt beim Liefergegenstand ein Mangel zutage oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften, so hat der Verkäufer nach eigener Wahl die Möglichkeit, den Kaufgegenstand nachzubessern oder einen Ersatz zu liefern oder die Rückabwicklung des Vertrages nach bereicherungsrecht vom Käufer zu verlangen. Im Falle des zweimaligen Fehlschlagens einer Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat der Käufer das Recht Minderung oder Rückabwicklung des Vertrages nach Bereicherungsrecht zu verlangen. Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, werden ausgeschlossen, es sei denn der Verkäufer hätte Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Falls der Käufer Änderungen am Lieferungsgegenstand vornimmt, erlischt jegliche Gewährleistung, falls der Käufer nicht den Nachweis führen kann, dass die von ihm vorgenommenen Veränderungen seine Ursache für den aktuellen Mangel bedingen. Nicht unter die Gewährleistung fallen insbesondere  Mängel in Folge natürlicher Abnutzung, übermäßiger Beanspruchung, unsachgemäßem oder fehlerhaftem Gebrauch, nicht Beachtung der vorgesehenen Betriebsbedingungen sowie bei Gebrauchsgeräten der Ausfall von Verschleißteilen. Die Gewährleistungsfrist für Kaufgegenstände wird grundsätzlich nicht durch Reparaturen und dem Einbau von Ersatzteilen verlängert. Für diese Reparatur und eingebauten Ersatzteile gilt aber wieder die gesetzliche Gewährleistungsfrist neu, deren Neulaufzeit aber nicht länger sein kann als die ursprünglich vertraglich vereinbarte Gewährleistungsfrist für den reparierten Gegenstand. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer wie auch gegen seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche betreffend Mangelfolgeschäden sind ebenfalls ausgeschlossen. Die Haftungsausschlüsse gelten nicht, sofern der Verkäufer den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten hat. Der Käufer hat offensichtliche Mängel dem Verkäufer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung, schriftlich mitzuteilen:

 

VII. Eigentumsvorbehalt

Sämtliche gelieferte Gegenstände bleiben bis zur Bezahlung Eigentum des Verkäufers. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die Erfüllung aller Forderungen, die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer zustehen (Vorbehaltsware). Der Käufer ist nicht berechtigt, in irgendeiner Weise über die Vorbehaltsware zu verfügen. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware nach Mahnung zurückzunehmen. Der Kunde hat die Ware nach Aufforderung an den Käufer herauszugeben. Falls der Kunde entgegen diesen Bedingungen den Kaufgegenstand weiterveräußert, so wird schon jetzt vereinbart, dass der Kunde die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe der Forderung des Verkäufers an diesen abtritt. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Die Rücknahme der Ware gilt nicht als Rückabwicklung des Kaufvertrages. Der Verkäufer ist vielmehr berechtigt, die Ware nach Rücknahme und Ankündigung der Verwertung diese öffentlich versteigern zu lassen und sich aus dem Versteigerungserlös hinsichtlich seiner Kaufvertragsforderungen und seiner Rechtsverfolgungskosten und Nebenforderungen zu befriedigen.

 

VIII. Sonstiges

Erfüllungsort ist Prittriching. Liegen die Voraussetzungen des § 38 ZPO für eine Gerichtsstandsvereinbarung vor, so vereinbaren die Parteien die Zuständigkeit des Amtsgerichts Landsberg bzw. des Landgerichts Augsburg. Grundsätzlich ist deutsches Recht anwendbar.